Änderung Besuchsregelung/Testung von ungeimpften Besucher*innen

Als Gesundheitseinrichtung sehen wir unsere besondere Verantwortung sowohl für unsere Patientinnen und Patienten wie auch alle Mitarbeitenden. Unser Ziel ist und war der bestmögliche Schutz vor einer Infektion mit SARS-CoV-2. Gleichzeitig setzen wir alles daran, dass bei gleichzeitig hohen Schutzbestimmungen unsere Patient*innen ihre Angehörigen sehen können.

Seitdem Angehörigenbesuche wieder möglich sind, haben wir für alle Besucher*innen daher einen negativen Schnell- oder PCR-Test vorausgesetzt. Aufgrund der weiter sinkenden Inzidenz sowie der Änderung der Testverordnung des Bundes stellen wir nunmehr auf die 3G-Regelung um.

Ab dem kommenden Freitag, 08.10.2021, gilt für Angehörigenbesuche die 3G-Regelung. Geimpfte und von einer Covid-19-Erkrankung Genesene können ihre Angehörigen gemäß geltender Regelungen ohne vorherige Testung besuchen. Die entsprechenden Nachweise werden auf den Stationen überprüft. Alle weiteren Regelungen (Besuchszeiten, Anzahl der Besucher*innen pro Patient*in, Datenerhebung zur Kontaktnachverfolgung) bleiben weiterhin bestehen.

Die Ruppiner Kliniken bieten außerdem ungeimpften Besucher*innen ab dem kommenden Freitag täglich zwischen 13:00 und 14:00 Uhr kostenfreie Testungen an. Diese Testmöglichkeit besteht ausschließlich für Besucher*innen unserer Patient*innen. Ein Kontrollabgleich findet statt. Die Testung erfolgt im Haus N (Zentrale Teststrecke).


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