Angehörigenbesuche wieder möglich

Wir freuen uns, dass wir das absolute Zutritts- und Besuchsverbot aufheben können. Ab dem 10. Juni 2021 können Sie Ihre Angehörigen wieder besuchen. Zum Schutz unserer Patientinnen und Patienten sowie aller Mitarbeitenden gelten jedoch weiterhin eingeschränkte Besuchszeiten und weitere Regelungen:
- Besuche sind täglich in der Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr möglich.
- Max. 1 Besucher pro Tag/Patient
- Während des Aufenthaltes in den Gebäuden besteht eine FFP2-Masken-Pflicht.
- Besucher*innen benötigen einen tagesaktuellen negativen Antigen-Schnelltest oder einen negativen SARS-CoV-2-PCR-Test, der nicht älter sein darf als 48 Stunden.

Bitte bringen Sie diesen Besucherfragebogen bereits ausgefüllt mit und melden Sie sich beim Pflegestützpunkt auf der Station. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die Kontaktdaten unserer Besucher*innen datenschutzkonform erfassen und fristgemäß aufbewahren müssen.

Leicht abweichende Besuchsregelungen gelten für die Geburtshilfe (Haus S). Hier sind max. 2 Besucher pro Tag/Patientin vorgesehen. Erwachsene Besucher*innen benötigen einen negativen Test und müssen FFP2-Maske tragen. Geschwisterkinder können OP-Masken tragen, eine Testpflicht besteht für sie nicht. Die Besuchszeiten sind hier ausgeweitet auf 07.00 bis 09.00 Uhr und 16.00 bis 19.00 Uhr täglich.

Eine Übersicht über Testmöglichkeiten finden Sie hier:


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