Besuchsverbot aufgehoben

Das zunächst bis zum 23.12.2022 befristete absolute Besuchsverbot wird aufgehoben. Ab dem 24.12.2022 sind wieder Angehörigenbesuche möglich. Zum Schutz unserer Patientinnen und Patienten sowie der Mitarbeitenden sind jedoch weiterhin Beschränkungen erforderlich:

  • Angehörigenbesuche sind täglich 14:00 bis 16:00 Uhr möglich.
  • Jede/r Patient/in kann pro Tag eine/n Besucher/in empfangen.
  • Die Besuchszeit ist auf eine Stunde begrenzt.
  • Für Besuche ist ein negativer tagesaktuelles Antigen-Schnelltest erforderlich. Eine Testmöglichkeit bieten wir in unserem Haus N (Zentrale Teststrecke) an. Die Zentrale Teststrecke ist täglich zwischen 13:45 und 15:30 Uhr geöffnet.
  • In allen Gebäude gilt eine FFP-2-Maskenpflicht.

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