Wegfall weiterer Schutzmaßnahmen

Wegen der stabilen Infektionslage fallen zum 1. März 2023 weitere Corona-Schutzmaßnahmen weg. Aus diesem Grund sind Patientinnen und Patienten sowie unsere Mitarbeitenden von der Masken- und Testpflicht entbunden. Für unsere Besucherinnen und Besucher wurde die Testpflicht aufgehoben. Gemäß Infektionsschutzgesetz gilt für Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen bis zum 7. April 2023 jedoch weiterhin die FFP2-Maskenpflicht. Die Besuchszeiten sind in diesem Zeitraum auf 14:00 bis 19:00 Uhr täglich festgelegt. Eine Personeneinschränkung besteht nicht mehr. Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis.

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