Von Aufnahme bis Entlassung

Anmeldung

Die Zentrale Aufnahme ist für Sie die erste Anlaufstelle als Patient*in. Hier werden alle relevanten Daten für Ihren stationären Aufenthalt erhoben, notwendige Aufklärungsgespräche geführt und die erforderlichen Unterlagen erstellt.

Wichtige Unterlagen für Ihre Anmeldung sind:

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • Einweisungsschein Ihres Arztes
  • Kontaktdaten Ihrer Angehörigen
  • Krankenversicherungskarte (Chipkarte Ihrer Krankenkasse)
  • vorhandene Gesundheitsausweise wie Nothilfe-, Impf-, Allergie- oder Diabetikerpass
  • vorhandener Pflegegradnachweis (bisher Pflegestufe)
  • aktuelle Medikamentenliste (bisher verordnete Medikamente)

Für Ihren Aufenthalt sollten Sie darüber hinaus Folgendes mitbringen:

  • Toilettenartikel, Nachtwäsche und Hausschuhe
  • Morgenrock oder Bademantel
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Formalitäten am Aufnahmetag
Zu Beginn Ihres Krankenhausaufenthaltes werden in der Zentralen Aufnahme Ihre persönlichen Daten aufgenommen, der Einweisungsschein und die Servicekarte Ihrer Krankenkasse registriert. Selbstverständlich unterliegen alle persönlichen Informationen dem gesetzlichen Datenschutz, der Schweigepflicht und dem Sozialgeheimnis. Bitte geben Sie bei der Aufnahme schon an, ob sie gesetzlich oder privat versichert sind und halten Sie bei Anspruch auch Ihren Befreiungsausweis bereit.

Wahlleistungsangebote
Das Universitätsklinikum Ruppin-Brandenburg bietet Ihnen zusätzlich zu Ihrer Unterbringung und Behandlung Wahlleistungen an. Sie haben zu Beginn der Aufnahme aber auch während des gesamten Aufenthaltes die Möglichkeit, diese Angebote zu nutzen und einzelvertraglich zu vereinbaren. Bitte beachten Sie jedoch, dass getroffene Wahlleistungen gesondert berechnet werden.

Zimmerauswahl und Begleitpersonen
Im Rahmen des Wahlleistungsangebotes können Sie sich beispielsweise entscheiden, ob Sie ein Ein- oder Zweibettzimmer in Anspruch nehmen oder eine Begleitperson mit unterbringen möchten. Bei Nachfragen und zur Abklärung der Preise bitten wir Sie sich direkt mit der Zentralen Aufnahme in Verbindung zu setzen:

Ansprechpartnerin
Nadine Weschenfelder-Felder
Leiterin Administrative Aufnahme
Telefon: (03391) 39-4541
Sprechzeiten: 09.00 – 15.30 Uhr

Wertgegenstände
Wertgegenstände, Schmuck und größere Geldbeträge sollten Sie nach Möglichkeit zu Hause lassen, den Angehörigen mitgeben oder gegen Quittung in der Patientenverwaltung hinterlegen. Das Krankenhaus haftet nur für Geld und Wertsachen, die gegen Quittung zur Aufbewahrung übergeben worden sind.

Ablauf

Administrative Aufnahme am Empfang

  • Aufnahme persönlicher Daten
  • Einlesen der Krankenversichertenkarte

Aufnahme durch das Pflegepersonal

  • Erfassen von Blutdruck, Puls, Gewicht etc.
  • Blutentnahme (für Laboruntersuchungen)

Apothekenkonsil

  • Erfassen der routinemäßigen Medikamenteneinnahme durch Apotheker

Vorstellung beim zuständigen Arzt der aufnehmenden Fachabteilung

  • Erfassen der aktuellen Beschwerden und der allgemeinen Krankengeschichte
  • Körperliche Untersuchung
  • Bei Bedarf: Aufklärungsgespräch über weitere Untersuchungen
  • Bei Bedarf: Aufklärungsgespräch über eine Operation

Bei medizinischer Notwendigkeit

  • Ggf. Röntgenuntersuchung im Haus Z
  • Ggf. Vorstellung in der Anästhesiesprechstunde (Aufklärungsgespräch über die Narkose)

Entlassung

Über den Zeitpunkt Ihrer Entlassung entscheidet im Allgemeinen immer Ihr behandelnder Klinikarzt. Bitte denken Sie vor dem Verlassen des Krankenhauses an Folgendes:

  • Geben Sie ausgeliehene Gegenstände wie zum Beispiel Vasen, Bücher oder Gehstützen
  • rechtzeitig beim Pflegepersonal ab.
  • Nehmen Sie Ihre Wertgegenstände, die wir für Sie aufbewahrt haben, wieder mit.
  • Sollten Sie uns keine Einzugsermächtigung erteilt haben, entrichten Sie bitte den Zuzahlungsbetrag bei unseren Mitarbeiterinnen in der administrativen Patientenaufnahme.
  • Nehmen Sie den Arztbrief für Ihren Hausarzt mit. Zur Information: Der behandelnde Arzt unserer Klinik leitet dann nach Ihrer Entlassung einen ausführlichen Abschlussbericht an Ihren Hausarzt weiter.

Möchten Sie unser Klinikum vorzeitig verlassen, geschieht das auf Ihre eigene Verantwortung. Wir bitten Sie hierzu, eine entsprechenden Erklärung zu unterzeichnen.

Weitere Informationen +

Das ukrb stellt in einem standardisierten Verfahren bei multidisziplinärer Zusammenarbeit sicher, dass die Maßnahmen eingeleitet werden, die einen möglichst reibungslosen Übergang in die Nachbehandlung ermöglichen. In engem Kontakt auch mit Angehörigen und Bezugspersonen wird die jeweils geeignete nachstationäre Hilfe organisiert. Dies umfasst:

  • Medikationsplan
  • Übermittlung von Entlassbrief und sonstiger relevanter Dokumente an nachsorgende Leistungserbringer
  • Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmen
  • Hilfe bei der Suche nach individuellen Lösungsmöglichkeiten für die Versorgung nach dem Krankenhausaufenthalt,
    gegebenenfalls Vermittlung von Pflegediensten, Hilfsmitteln o. ä.
  • Beratung und Unterstützung bei der Beantragung von Sozialleistungen, wie z. B. Pflegegeld
  • Beratung zum Schwerbehindertenrecht und Hilfestellung bei der Antragstellung
  • Anregung von gesetzlichen Betreuungen gemäß dem Betreuungsgesetz
  • Vermittlung von Pflegeheim-, Kurzzeitpflege- und Hospizplätzen
  • Vermittlung von Kontaktadressen, z. B. von Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen

Kosten

Eigenbeteiligung für Patient*in

Als gesetzlich versicherter Patient haben Sie entsprechend Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SBG V) für die Dauer Ihres Aufenthaltes – aber höchstens für 28 Tage im Jahr – eine Eigenbeteiligung in Höhe von 10,00 € pro Kalendertag zu entrichten. Weitere Krankenhausaufenthalte über diese Tage hinaus sind in dem laufenden Jahr für Sie gebührenfrei.

Alternativ zur direkten Zuzahlung vor Ort empfiehlt sich die Erteilung einer Abbuchungsermächtigung im Lastschrift-Einzugsverfahren. Dadurch entfallen Überweisungsgebühren, der Weg zur Bank oder das Ausfüllen des Online- Überweisungsformulars. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei Ihrer Anmeldung im Haus X.

In sozialen Härtefällen kann die Eigenbeteiligung wegfallen. Sprechen Sie darüber mit dem Ansprechpartner Ihrer Krankenkasse.