In der Studienzentrale werden Sie ausschließlich von zertifizierten Prüfärzten und Studienschwestern (gemäß Good Clinical Practice) betreut und behandelt.
Eine klinische Studie ist eine wissenschaftliche Untersuchung an freiwilligen Teilnehmenden unter vorher festgelegten und kontrollierten Bedingungen. Dadurch können neue Arzneimittel entwickelt und die medizinische Versorgung verbessert werden.
Wichtig: Die Teilnahme ist immer freiwillig und Teilnehmende können ihr Einverständnis ohne Angabe von Gründen jederzeit zurückziehen.
Neue Arzneimittel werden von Arzneimittelfirmen nach Vorschrift des Gesetzgebers hergestellt. Vor der Zulassung werden diese in Klinischen Studien auf Verträglichkeit, Sicherheit und Wirksamkeit getestet. Die Testung läuft in 4 Phasen ab:
Gesunde Freiwillige testen die Unbedenklichkeit und Verträglichkeit für den Menschen. Es wird die Aufnahme des Wirkstoffs vom Körper, die Verteilung im Blut, der Abbau durch den Körper und das Ausscheiden beurteilt.
Kranke Menschen bekommen das neue Medikament verabreicht, das dann auf Verträglichkeit, Wirksamkeit, richtige Dosierung und geeignete Darreichungsform getestet wird.
Untersuchungen laufen wie in Phase 2 ab, aber eine große Patientenzahl in unterschiedlichen Ländern bekommt das Medikament verabreicht. Jetzt sollen auch noch seltene Nebenwirkungen entdeckt werden. Nach eingehender Prüfung aller Studienergebnisse erteilen die zuständigen Behörden die Zulassung für das neue Medikament. Im Schnitt vergehen bis zu diesem Zeitpunkt 12 Jahre.
In dieser Phase wird eine weitere Überwachung des Medikaments durch die Pharmaunternehmen bzw. die Aufsichtsbehörden veranlasst um festzustellen, wie gut es sich für Patienten mit bestimmten Begleiterkrankungen eignet, wie das Medikament in Kombination mit anderen Medikamenten eingesetzt werden kann, bzw. welche Darreichungsform anzustreben ist.
In den verschiedenen Fachbereichen der Ruppiner Kliniken werden Klinische Studien der Phase 2b bis 4 durchgeführt oder sogenannte „Nicht interventionelle Studien“, bei denen Sie gebeten werden, Fragebögen zu Ihrem Befinden unter der Anwendung eines Medikaments auszufüllen. Auch neue Behandlungs- und Untersuchungsmethoden können in Studien erfasst werden. Da jede Studie eigene Durchführungsbestimmungen hat, werden Sie differenzierte Informationen in einer speziellen Patienteninformationsschrift von Ihrem behandelnden Arzt bzw. dem für die Studie bestimmten Prüfarzt erhalten.
In dieser Informationsschrift erfahren Sie:
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn wir Ihr Interesse geweckt haben und Sie durch Ihre Bereitschaft zur Teilnahme an einer Klinischen Studie, Ihren ganz persönlichen Beitrag zur Umsetzung des medizinischen Fortschritts leisten möchten.
Im Rahmen des Aufklärungsgesprächs bespricht der Studienarzt mit Ihnen die Ziele der Studie, erklärt Ihnen den Ablauf und weist Sie sowohl auf die Vorteile als auch auf zu erwartende Unannehmlichkeiten und vorhersehbare Nebenwirkungen hin. Während des Gesprächs haben Sie Gelegenheit alle Ihre Fragen zu stellen. Sobald Ihre Fragen zufriedenstellend beantwortet wurden, erhalten Sie eine Einwilligungserklärung, mit der Sie schriftlich bestätigen, dass Sie umfassend über die Studie informiert wurden und freiwillig daran teilnehmen. Bevor Sie die Einwilligungserklärung unterzeichnen, können Sie in Ruhe entscheiden, ob Sie an der Studie teilnehmen möchten oder nicht. Wichtig! Sie können die Einwilligung jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Nachdem Sie Ihr Interesse bekundet haben, wird in der Einschlussuntersuchung überprüft, ob Sie tatsächlich an der Studie teilnehmen können. Zu diesem Zweck werden Ihnen Fragen zu Ihrer medizinischen Vorgeschichte und Ihrem momentanen Gesundheitszustand gestellt. Des Weiteren wird Ihnen Blut abgenommen und verschiedene Messungen (z. B. EKG, Blutdruck, Puls) durchgeführt. Die Ergebnisse der Voruntersuchung dienen dazu sicherzustellen, dass Sie die für die Studie relevanten Voraussetzungen (Ein- und Ausschlusskriterien) erfüllen.
Liegen Ihre Untersuchungsergebnisse im erwarteten Rahmen, können Sie an der Studie teilnehmen. Vor Durchführung wird Sie der Studienarzt ausgiebig darüber informieren, wann und wie Sie das jeweilige Medikament einnehmen müssen. Wichtig dabei ist, dass Sie sich genau an die Anweisungen des Arztes halten.
Während der Studiendurchführung bekommen Sie das entsprechende Medikament und dokumentieren die Einnahme sowie eventuell auftretende Reaktionen etc. in einem Patiententagebuch. Zu definierten Zeitpunkten (Visiten) werden Kontrolluntersuchungen durchgeführt und Ihre Befindlichkeiten erfragt. Dabei wird überprüft, ob Ihnen das Medikament gut tut und Sie die Behandlung vertragen. Die Kontrolluntersuchungen dienen Ihrer Sicherheit. Deshalb ist es wichtig, dass Sie zu den vorab festgelegten Visiten in der Klinik erscheinen. Nur, wenn Sie das Medikament vertragen wird die Behandlung bis zum Ende fortgesetzt.
Sollten im Verlauf der Behandlung jedoch Reaktionen wie Kopfschmerzen, Übelkeit etc. auftreten, melden Sie sich bitte umgehend bei Ihrem behandelnden Arzt. Er kann Ihnen sagen, ob es sich bei den Reaktionen um Nebenwirkungen handelt oder diese mit dem Krankheitsverlauf oder anderen Lebensumständen zusammenhängen. Erst wenn feststeht, dass es sich um Nebenwirkungen aufgrund der Medikamenteneinnahme handelt, sollten Sie mit Ihrem Arzt über einen Studienabbruch sprechen.
Selbstverständlich können Sie die Studie auch jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden. Allerdings sollten Sie in jedem Fall Ihren Arzt darüber informieren und das Medikament nicht eigenmächtig absetzen. Wenn Sie die Studie vorzeitig beenden, wird Ihr Arzt eine eingehende Abschlussuntersuchung durchführen. Diese dient dazu Ihren Gesundheitszustand abzuklären und den Versicherungsschutz aus der Studienteilnahme zu wahren.
Auch bei einer regulären Beendigung der Studie erfolgt eine eingehende Abschlussuntersuchung. Dabei wird Ihre gesundheitliche Verfassung mit dem Status zu Beginn der Studie verglichen.
Bei Forschungsvorhaben und Studien in der Medizin, Psychologie, Gesundheitssystem- und Sozialforschung ist es in der Regel unvermeidlich, dass personenbezogene Daten, insbesondere Gesundheitsdaten, genetische Daten, biometrische Daten, Daten zur ethnischen Herkunft oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person „verarbeitet“ werden. „Verarbeiten“ bedeutet hierbei: „jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung (Art. 4, Ziff. 2. DSGVO).
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sind grundsätzlich datenschutzrechtliche Regelungen zu beachten, das sind insbesondere: die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie landesrechtliche Regelungen und weitere Spezialregelungen zum Datenschutz. Für das Land Brandenburg sind als landesrechtliche Regelungen das Brandenburgische Krankenhausentwicklungsgesetz (BbgKHEG) für Krankenhäuser und das Brandenburgische Datenschutzgesetz (BbgDSG) hervorzuheben.
Grundsätzlich gilt im Umgang mit personenbezogenen Daten das sogenannte „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“. Das heißt mit anderen Worten, dass die Verarbeitung derartiger Daten nicht gestattet ist, es sei denn, die betroffene Person hat ihre Einwilligung in die Verarbeitung ihrer Daten gegeben, oder eine gesetzliche Regelung erlaubt die konkrete Art der Datenverarbeitung.
In der Regel liegt bei Forschungsvorhaben und Studien eine informierte und freiwillig abgegebene Einwilligung der betroffenen Person als Forschungs- oder Studienteilnehmer vor. Um jemanden in ein Forschungsvorhaben oder eine Studie einschließen zu können, hat vorher eine umfassende Information der betroffenen Person zu erfolgen. Der Betroffene kann dabei im Vorfeld alle seine Fragen klären sowie nach entsprechender Bedenkzeit seine Einwilligung freiwillig abgeben. In den Informationen zu konkreten Forschungsvorhaben/Studien werden neben den ausführlichen inhaltlichen Erläuterungen auch Informationen zu den datenschutzrechtlichen Regelungen gegeben. Diese Informationen zum Datenschutz müssen gemäß Art. 13 bzw. Art. 14 DSGVO mindestens enthalten:
In der Information werden auch ein oder mehrere Ansprechpartner mit Kontaktdaten benannt, an den sich der Forschungs- oder Studienteilnehmer mit seinen weiteren Fragen und Anliegen, auch zur Wahrnehmung seiner Betroffenenrechte, wenden kann.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten zu Forschungszwecken oder Studien ist auch ohne Einwilligung der Teilnehmer zulässig, wenn ein Gesetz dies erlaubt. Voraussetzung ist dabei, dass die Verarbeitung zu diesen Zwecken erforderlich ist und schutzwürdige Belange der betroffenen Person nicht überwiegen. Wenn die vorgenannten Bedingungen erfüllt sind, ist es auch möglich, besonders sensible Daten (z.B. Gesundheitsdaten) ohne Einwilligung für die Forschung zu verarbeiten. Hierfür kommen verschiedene Rechtsgrundlagen in Frage, die vor Beginn des Forschungsvorhabens/der Studie genau zu prüfen und nachzuweisen sind. Einige Regelungen sind hier aufgeführt:
So ist es unter diesen Voraussetzungen auch zulässig, vorhandene personenbezogene Daten, die für einen anderen Zweck erhoben wurden (z.B. Behandlungsdaten von Patienten), für Forschungszwecke oder Studien zu nutzen (Zweckänderung). Hierüber müssen die Betroffenen i.d.R. informiert werden, was hiermit mit den nachfolgenden Informationen für Forschungsvorhaben und Studien der Ruppiner Kliniken und der OGD ohne vorherige Einwilligung erfolgt:
Verantwortliche/r des jeweiligen Forschungsvorhabens bzw. der jeweiligen Studie
Datenschutzbeauftragte/r der PRO Klinik Holding GmbH, Fehrbelliner Str. 38, 16816 Neuruppin, |
E-Mail: datenschutz@pro-klinik-holding.de, |
Telefon: 03391 39-11220 |
s. jeweiliges Forschungsvorhaben, jeweilige Studie
s. jeweiliges Forschungsvorhaben, jeweilige Studie
s. jeweiliges Forschungsvorhaben, jeweilige Studie
s. jeweiliges Forschungsvorhaben, jeweilige Studie. In der Regel werden die Daten 10 Jahre lang aufbewahrt und nach 10 Jahren datenschutzgerecht gelöscht bzw. vernichtet. Die Daten sind gegen unbefugten Zugriff gesichert.
Zur Wahrnehmung dieser Rechte kann sich der Betroffene an den/die Verantwortlichen des Forschungsvorhabens/der Studie wenden.
Studienzentrale, Ruppiner Kliniken GmbH, Fehrbelliner Str. 38, 16816 Neuruppin, |
E-Mail: studienzentrale@ruppiner-kliniken.de, |
Telefon: 03391 39-11140, Fax: 03391 39-11149 |
Die personenbezogenen Daten sind zu anonymisieren, sobald es der Forschungszweck erlaubt. Ist das aus wissenschaftlichen Gründen nicht möglich, sind die Daten wirksam zu pseudonymisieren. Nur wenn auch dies aus wissenschaftlichen Gründen nicht möglich ist, dürfen in eng begrenzten Fällen die Daten personenbezogen verarbeitet werden.
Anonymisieren: ist das Verändern personenbezogener Daten derart, dass die Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse nicht mehr oder nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person zugeordnet werden können (s. Erwägungsgrund 26 DSGVO).
Pseudonymisieren: ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden (Art. 4 Ziff. 5 DSGVO).
Im Fall einer Datenschutzverletzung („Datenschutzvorkommnis“) muss binnen 72 Stunden die zu-ständige Aufsichtsbehörde benachrichtigt werden. Im Falle eines voraussichtlich hohen Risikos für die Rechte der Forschungs- bzw. Studienteilnehmer müssen die Betroffenen ebenfalls unverzüglich informiert werden.
Veröffentlichungen erfolgen in der Regel nur mit anonymisierten Daten, d.h. ein Rückschluss auf bestimmte Forschungs- oder Studienteilnehmer ist hierbei nicht möglich.
Dagegen dürfen personenbezogene Daten, die einen Forschungs- oder Studienteilnehmer identifizieren können, nur veröffentlicht werden, wenn:
Wie bei jeder Verarbeitung müssen auch in Forschungsvorhaben und Studien auf Grundlage einer Risikobewertung technische und organisatorische Maßnahmen („TOM“ genannt) zur Sicherstellung des Datenschutzes ermittelt, eingesetzt und dokumentiert werden. Dabei gilt die Faustregel: Je sensibler die personenbezogenen Daten sind, desto höher ist das notwendige Schutzniveau, welches gewährleistet werden muss. Technische Maßnahmen müssen dabei dem Stand der Technik entsprechen. Hierbei kommt es vor allem auf Vertraulichkeit und Integrität der Daten an. Wichtig ist, dass in dem Forschungsvorhaben/der Studie nur dann mit personenbezogenen Klardaten gearbeitet werden darf, wenn dies absolut notwendig ist. Die Entscheidungen und Prozesse zum Datenschutz für das jeweilige Forschungsvorhaben/die jeweilige Studie sind zu dokumentieren.
Konkrete Maßnahmen zur Gewährleistung des notwendigen Schutzniveaus für die Daten und die Datenverarbeitungen sind:
Zeigt sich bei der Risikoabschätzung zur Ermittlung der technischen und organisatorischen Maß-nahmen, dass bei der Datenverarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte der Forschungs-/Studienteilnehmer besteht (z.B. bei umfangreichen Verarbeitungen sensibler Daten wie Gesundheitsdaten), ist außerdem eine sogenannten Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) vom Verantwortlichen durchzuführen.
In vielen Fällen ist ein Forschungsvorhaben oder eine Studie nicht nur auf eine Einrichtung beschränkt. Datenaustausch mit anderen Forschern und/oder Dienstleistern (Auftragsverarbeitern) ist in der Forschung in der Regel der Fall. Über die Datenweitergabe und die Kooperationen sind die Forschungs-oder Studienteilnehmer vor deren Einwilligung zu informieren. Die Zusammenarbeit mit anderen Forschern externer Einrichtungen und/oder die Einbindung von Dienstleistern in Forschungsvorhaben/Studien ist vertraglich zu regeln. Dabei werden neben den Kooperationsvereinbarungen auch Vereinbarungen gem. Art. 26 DSGVO (Gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche), bzw. Verträge gem. Art. 28 (Auftragsverarbeiter) geschlossen, die die konkreten Regelungen zu den datenschutzkonformen Datenverarbeitungsvorgängen zwischen den Vertragspartnern enthalten. Legen kooperierende Forscher das Forschungs- bzw. Studienkonzept einschließlich der Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung gemeinsam fest, so handelt es sich dabei um datenschutzrechtlich gemeinsam Verantwortliche. In diesem Fall muss vereinbart werden, wer welche Aufgaben aus der DSGVO übernimmt. Auftragsverarbeiter werden nur im Auftrag des Verantwortlichen tätig und arbeiten streng weisungsgebunden, z.B. für statistische Auswertungen oder als IT-Dienstleister.
Besondere Regeln gelten, wenn Datenübermittlungen personenbezogener Daten in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Ausnahme: Länder mit einem sogenannten „Angemessenheitsbeschluss“ der EU-Kommission) stattfinden. Dann verlassen die Daten den Geltungsbereich der DSGVO und werden in sogenannte „Drittländer“ übermittelt. Hier sind spezifische Maßnahmen vorzusehen, um ein entsprechendes Schutzniveau der personenbezogenen Daten zu gewährleisten.
Während der Datenverarbeitungsvorgänge innerhalb der Forschungsvorhaben und Studien werden die Daten zu jeder Zeit vertraulich behandelt. Jedoch bestehen bei jeder Erhebung, Speicherung, Nutzung und Übermittlung von Daten Vertraulichkeitsrisiken (z.B. die Möglichkeit, die betreffende Person zu identifizieren). Diese Risiken lassen sich nicht völlig ausschließen und steigen, je mehr Daten miteinander verknüpft werden können.
Die Initiatoren der Forschungsvorhaben und Studien versichern, alles nach dem Stand der Technik Mögliche zum Schutz der Privatsphäre der Forschungs- und Studienteilnehmer zu tun und Daten nur an Stellen weiterzugeben, die ein geeignetes Datenschutzkonzept vorweisen können.
Medizinische Risiken sind mit den Datenverarbeitungen nicht verbunden.
Studienzentrale:
Ruppiner Kliniken GmbH, Fehrbelliner Str. 38, 16816 Neuruppin, |
E-Mail: studienzentrale@ruppiner-kliniken.de, |
Telefon: 03391 39-11140, Fax: 03391 39-11149 |
Datenschutzbeauftragter:
Datenschutzbeauftragte/r, PRO Klinik Holding GmbH, Fehrbelliner Str. 38, 16816 Neuruppin, |
E-Mail: datenschutz@pro-klinik-holding.de, |
Telefon: 03391 39-11220 |
Hier können Sie sich Informationen zu den Klinischen Studien ansehen und PDF-Dokumente herunterladen: