Nachsorge
Nach Abschluss der Therapie sollten Brustkrebs-Patientinnen regelmäßig zur Nachsorgeuntersuchung bei ihrem behandelnden Gynäkologen gehen. Die Nachsorgezeit dauert in der Regel fünf Jahre und richtet sich nach den Leitlinien der Deutschen Krebsgesellschaft.
Folgender Rahmen ist vorgegeben:
- In den ersten drei Jahren erfolgen Kontrolluntersuchungen alle drei Monate.
- Im vierten und fünften Jahr nach Abschluss der Therapie sollten Patientinnen alle sechs Monate eine Kontrolluntersuchung durchführen lassen.
- Nach fünf Jahren ohne Rückfall sind Untersuchungen in jährlichen Abständen ausreichend.
Untersuchungen
Die Kontrolluntersuchungen führt ein Facharzt für Gynäkologie durch. Nach einer gründlichen Anamnese folgt eine körperliche Untersuchung:
- Abtasten der Brustwand, des Brustbereiches sowie der Lymphabflusswege der Brust
- Überprüfung des Zustands der Leber (Vergrößerung) und des Skeletts
- Überprüfung, ob Lymphstauung um Arm vorliegt (auf Seite der operierten Brust)
- Mammographie der Brust (bei brusterhaltender OP) alle sechs Monate
- jährliche Mammographie der nicht betroffenen Brust
- weitergehende labormedizinische und apparative Untersuchungen bei Verdacht auf Metastasen
Brustrekonstruktion
In Abhängigkeit der Erkrankung und der durchgeführten Therapie besteht im Brustkrebszentrum Neuruppin | Nordbrandenburg die Möglichkeit einer plastischen Brustrekonstruktion.
Sozialdienst
Krankheit bedeutet für den Patienten und seine Angehörigen oft auch eine gravierende Veränderung der Lebenssituation in sozialer, psychischer, wirtschaftlicher und praktischer Hinsicht. So ergibt sich häufig ein großer individueller Beratungs- und Unterstützungsbedarf. Hier und in allen Fragen zur Nachsorge nach einem Krankenhausaufenthalt ist der Sozialdienst Ansprechpartner. Jeder Patient mit Beratungswunsch oder einem Hilfebedarf wird individuell unterstützt. In engem Kontakt auch mit Angehörigen und Bezugspersonen wird die jeweils geeignete nachstationäre Hilfe organisiert.
Unser Beratungsspektrum umfasst u. a.:
- Einleitung von RehabilitationsmaßnahmenHilfe bei der Suche nach individuellen Lösungsmöglichkeiten für die Versorgung nach dem Krankenhausaufenthalt, gegebenenfalls Vermittlung von Pflegediensten, Hilfsmitteln o. ä.
- Beratung und Unterstützung bei der Beantragung von Sozialleistungen, wie z. B. Pflegegeld
- Beratung zum Schwerbehindertenrecht und Hilfestellung bei der Antragstellung
- Beratung zum Pflegeversicherungsgesetz und Hilfestellung bei der Antragstellung
- Anregung von gesetzlichen Betreuungen gemäß dem Betreuungsgesetz
- Vermittlung von Pflegeheim-, Kurzzeitpflege- und Hospizplätzen
- Psychosoziale Begleitung und Beratung für Patienten und deren Angehörige oder Bezugspersonen
- Vermittlung von Kontaktadressen, z. B. von Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen
Kontakt:
Ruppiner Kliniken GmbH
Susanne Wuttke
Fehrbelliner Straße 38
16816 Neuruppin
Telefon: (03391) 39-2039