Betriebsmedizinischer Dienst

Der Betriebsmedizinische Dienst der PRO Klinik Holding GmbH berät sowohl Vorgesetzte als auch Beschäftigte des Konzerns sowie externe Unternehmen und unterstützt diese bei der Umsetzung des medizinischen Arbeitsschutzes. Das Ziel ist die Gesunderhaltung aller Mitarbeiter*innen bei der Arbeit.

Was der Betriebsarzt genau zu tun hat, ist im § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes beschrieben. Er hat die Aufgabe, den Betrieb beim Arbeitsschutz, bei der Unfallverhütung und in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Weiterhin hat der Betriebsarzt die Ursachen arbeitsbedingter Erkrankungen zu erkennen und Maßnahmen zur Verhütung dieser Erkrankungen vorzuschlagen. Er trägt dafür Sorge, dass die Grundsätze der Arbeitsmedizin in den Bereichen Arbeitsschutz und Unfallverhütung eingehalten werden.

Leistungsangebot +
  • Betriebsärztliche Betreuung der Betriebe
  • Beratung des Arbeitgebers, des Betriebsrates und der Beschäftigten zu Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung
  • Regelmäßige Durchführung von Begehungen zur Beurteilung von Arbeitsplätzen
  • Prävention und Analyse arbeitsbedingter Erkrankungen
  • Mitwirken bei der Eingliederung von Mitarbeiter*innen nach Langzeiterkrankungen
  • Mitwirken beim Integrieren von Mitarbeiter*innen mit gesundheitlichen Beschwerden/Einschränkungen
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sowie andere Untersuchungen nach den im Arbeitsschutz geltenden Rechtsnormen
  • Spezialuntersuchungen z. B. Untersuchungen nach Röntgenverordnung und Strahlenschutzverordnung, FeV (Fahrerlaubnisverordnung), verkehrsmedizinische Untersuchungen nach VDV 714, z. B. Sicherungsposten, Sicherungsaufsicht
  • Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen nach gültigen Tarifverträgen/Betriebsvereinbarungen
  • Untersuchungen der Mitarbeiter nach Nadelstichverletzungen oder Blutkontakten mit Gefahr einer Infektionsübertragung
  • Impfungen auf Grund eines erhöhten beruflichen Risikos (z. B. Hepatitis A/B, Kinderlähmung, FSME, Mumps, Masern, Röteln, Influenza)

Sprechstunden +

Montag bis Donnerstag
07.00 - 15.00 Uhr
Freitag
07.00 - 12.00 Uhr

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Ein wichtiger Aspekt der betriebsärztlichen Betreuung ist die arbeitsmedizinische Vorsorge. Sie ist ein Teil der Präventionsmaßnahmen und ist eine individuelle Schutzmaßnahme. Sie dient der Beurteilung der individuellen Wechselwirkungen von Arbeit und physischer und psychischer Gesundheit und der Früherkennung arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen sowie der Feststellung, ob bei der Ausübung einer Tätigkeit eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung besteht.

Es gibt drei Arten arbeitsmedizinischer Vorsorge: Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge. Die Pflichtvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge, die bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten veranlasst werden muss. Die Tätigkeit darf in diesem Falle nur dann ausgeübt werden, wenn der oder die Beschäftigte an der Pflichtvorsorge teilgenommen hat.
Die Angebotsvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge, die bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten angeboten werden muss. Die Wunschvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge, die bei Tätigkeiten, bei denen ein Gesundheitsschaden nicht ausgeschlossen werden kann, auf Wunsch der Beschäftigten ermöglicht werden muss.

Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge werden bei entsprechender Indikation und Gefährdung Impfungen, wie z. B. Hepatitis-Impfung, angeboten.

Auch andere Untersuchungen, wie z. B. Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung, Strahlenschutzverordnung, im Rahmen des Mutterschutzgesetzes oder nach anderen, gültigen Rechtsnormen können beim betriebsärztlichen Dienst durchgeführt werden. Die Daten der Mitarbeiter*innen werden selbstverständlich vertraulich unter Beachtung der ärztlichen Schweigepflicht behandelt.

Kontakt

Christoph Jan Kleffgen
Leitender Betriebsarzt
Fax: (03391) 39-1022
Dr. Franziska Möckel
Betriebsärztin
Anne Belitz
Arbeitsmedizinische Assistentin
Silke Mühmer
Arbeitsmedizinische Assistentin