Luftaufnahme des Universitätsklinikum Ruppin-Brandenburg

Compliance im ukrb

Der PRO Klinik Holding Unternehmensverbund bekennt sich zu einem ethischen sowie gesetzes- und rechtskonformen Verhalten. Die Einhaltung von Recht, Gesetz und internen Regeln ist für uns selbstverständlich und Teil unserer Unternehmenskultur. Uns ist es wichtig Vertrauen zu schaffen und als verlässlicher und integrer Partner im Gesundheitswesen wahrgenommen zu werden. Dafür haben wir interne Regeln aufgestellt, die für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des PRO Klinik Holding Unternehmensverbundes verbindlich sind.

Compliance-Management-System

Der PRO Klinik Holding Unternehmensverbund hat ein Compliance-Management-System (CMS) eingerichtet. Innerhalb unseres CMS haben wir eine eigene organisatorische Compliance-Struktur geschaffen. Das CMS obliegt einer stetigen Weiterentwicklung

Ein Teil dieses Compliance-Management-System ist die Einrichtung eines webbasierten internen Hinweisgebersystems bzw. Beschwerdeverfahrens. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des PRO Klinik Holding Unternehmensverbundes, sowie unsere Geschäftspartner (Lieferanten, Kunden und Patienten usw.) und weitere Personen haben darüber die Möglichkeit, Meldungen über Verstöße gegen Gesetze oder den internen Richtlinien – auch vollständig anonym – abzugeben.

Zum Hinweisgeberportal

Compliance-Team

Marcus Grimm
Syndikusrechtsanwalt
Tel.: (03391) 39-11250

Mareen Schmelter
Syndikusrechtsanwältin
Tel.: (03391) 39-11251

Fax.: +49 3391 39-11259
E-Mail: Rechtsabteilung@pro-klinik-holding.de

Lieferkettensorgfaltspflicht

In Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) bekennt sich der PRO Klinik Holding Unternehmensverbund durch unsere Grundsatzerklärung auch ausdrücklich zur Achtung der international anerkannten Menschenrechte und zur Einhaltung umweltbezogener Sorgfaltspflichten.

Zur Grundsatzerklärung

Auch Verstöße gegen menschrechtsbezogene und umweltbezogene Sorgfaltspflichten, insbesondere solche des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) über ein webbasiertes internes Beschwerdeverfahren gemeldet werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des PRO Klinik Holding Unternehmensverbundes, sowie unsere Geschäftspartner (Lieferanten, Kunden und Patienten usw.) und weitere Personen haben darüber die Möglichkeit, Meldungen über Verstöße gegen Gesetze oder den internen Richtlinien – auch vollständig anonym – abzugeben. Näheres finden Sie dazu in der Verfahrensordnung im Hinweisgeber-Portal.

Zum Hinweisgeberportal

Martin Roschewski
Leiter Einkauf und Menschenrechtsbeauftragter