Als Gesundheitseinrichtung sehen wir unsere besondere Verantwortung sowohl für unsere Patientinnen und Patienten wie auch alle Mitarbeitenden. Unser Ziel ist und war der bestmögliche Schutz vor einer Infektion mit SARS-CoV-2. Gleichzeitig setzen wir alles daran, dass bei gleichzeitig hohen Schutzbestimmungen unsere Patient*innen ihre Angehörigen sehen können.
Seitdem Angehörigenbesuche wieder möglich sind, haben wir für alle Besucher*innen daher einen negativen Schnell- oder PCR-Test vorausgesetzt. Aufgrund der weiter sinkenden Inzidenz sowie der Änderung der Testverordnung des Bundes stellen wir nunmehr auf die 3G-Regelung um.
Ab dem kommenden Freitag, 08.10.2021, gilt für Angehörigenbesuche die 3G-Regelung. Geimpfte und von einer Covid-19-Erkrankung Genesene können ihre Angehörigen gemäß geltender Regelungen ohne vorherige Testung besuchen. Die entsprechenden Nachweise werden auf den Stationen überprüft. Alle weiteren Regelungen (Besuchszeiten, Anzahl der Besucher*innen pro Patient*in, Datenerhebung zur Kontaktnachverfolgung) bleiben weiterhin bestehen.
Die Ruppiner Kliniken bieten außerdem ungeimpften Besucher*innen ab dem kommenden Freitag täglich zwischen 13:00 und 14:00 Uhr kostenfreie Testungen an. Diese Testmöglichkeit besteht ausschließlich für Besucher*innen unserer Patient*innen. Ein Kontrollabgleich findet statt. Die Testung erfolgt im Haus N (Zentrale Teststrecke).