Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Im Überblick
In unserer Praxis bieten wir Ihnen ein breites Leistungsspektrum:
- Krebsvorsorge (Frauen ab 20 Jahren)
- Darmkrebsvorsorge (immunologischer Stuhltest)
- Beratung junger Mädchen zu Fragen der Pubertät, der Sexualität und Empfängnisverhütung sowie der körperlichen Entwicklung
- HPV-Test, HPV-Impfung
- Verhütungsberatung
- Beratung bei Wechseljahresbeschwerden
- Schwangeren- und Wöchnerinnenbetreuung
- Ultraschalldiagnostik im Rahmen der gynäkologischen Untersuchung
- Ultraschalldiagnostik im Rahmen der Schwangerenbetreuung und Mutterschaftsvorsorge
- CTG-Aufzeichnung
- Betreuung nach gynäkologischen Operationen
- Tumornachsorge
- Beratung bei Senkungsbeschwerden/Inkontinenz
Zusatzleistungen
- Einlage oder Entfernung von Spiralen (Hormon/Kupfer)
- Verabreichung der Dreimonatsspritze
- Hormondiagnostik
- Vaginaler Ultraschall (additiv zur Krebsvorsorge)
- Mammasonografie
- Erweiterte Mutterschaftsvorsorge (Blutuntersuchung auf Infektionskrankheiten - u.a. Toxoplasmose, Cytomegalie etc., K-Taping in Schwangerschaft und Wochenbett und bei gynäkologischen Beschwerden, Vaginalabstrich auf B-Streptokokken)
- Zweitmeinung bei bestimmten Fragestellungen
- Schwangerschaftstest
- Bescheinigung (z. B. Atest)
Praxis Voß & Wuttke
Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Kurzkontakt
(03394) 4048029
E-Mailpraxen-wittstock@ogd-neuruppin.de
AdresseAm Bahnhof 1
16909 Wittstock
Team
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, SP Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin
Sprechstunden
Sprechzeiten Dr. Voß
Montag
08.00 - 13.00 Uhr
13.30 - 15.00 Uhr
Dienstag
11.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 -12.30 Uhr
Donnerstag
09.00 - 13.00 Uhr
13.30 bis 14.30 Uhr
Offene Sprechzeiten Fr. Dr. Voß
Montag
09.00 - 10.00 Uhr
Dienstag
14.00 - 15.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 09.00 Uhr
Donnerstag
10.00 - 11.00 Uhr
Sprechzeiten Dr. Wuttke
Dienstag
08.00 - 13.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr
Offene Sprechzeiten Dr. Wuttke
Dienstag
08.00 - 09.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 09.00 Uhr
Patienteninformation zum Terminservice- und Versorgungsgesetz
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
wir sind seit dem 01.09.2019 per Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verpflichtet, Ihnen eine offene Sprechstunde anzubieten.
Bei dem vom Gesetzgeber definierten Konzept der „offenen Sprechstunde“ ist von Praxen ein bestimmter Zeitraum festzulegen, in dem sich die Patienten ohne vorherige Terminanmeldung oder Terminabstimmung in der Praxis vorstellen können.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es bei erhöhter Inanspruchnahme der offenen Sprechstunde sein kann, dass Sie nicht am selben Tag angenommen werden können. In diesem Fall müssten Sie es an einem anderen Tag erneut versuchen.
Es gibt prinzipiell keinen Anspruch auf eine Behandlung, sondern die Ärztinnen und Ärzte entscheiden je nach Inanspruchnahme und Auslastung der offenen Sprechstunde, wieviel Patientinnen und Patienten konsultiert werden können.