Im Überblick
Rücken- oder Nackenschmerzen sind häufig. Viele Menschen leiden immer mal wieder unter diesen Beschwerden, ohne dass eine intensivere Behandlung notwendig wird. Bei chronischen, wiederkehrenden oder ausstrahlenden Schmerzen oder wenn Warnzeichen vorliegen wie Ausfallserscheinungen des Nervensystems, ist eine Einschätzung durch einen Facharzt mit umfassender Erfahrung bei Wirbelsäulenerkrankungen sehr wichtig.
Häufige Ursachen für Beschwerden:
- Bandscheibenvorfall an der Hals- oder Lendenwirbelsäule
- Einengung des Wirbelkanals an der Hals- oder Lendenwirbelsäule (Spinalkanalstenose)
- Wirbelbrüche bei Osteoporose
- Wirbelgleiten (Spondylolisthese)
- Arthrose (Verschleiß) der Wirbelgelenke oder der Iliosakralgelenke
Dr. med. Frank Seidel
Facharzt für Neurochirurgie
Kurzkontakt
(03391) 39-18259
E-Mailpraxen-orthoNCH@ogd-neuruppin.de
AdresseFehrbelliner Straße 38
16816 Neuruppin
Leistungsangebot
Behandlung von Patienten mit Beinträchtigungen und Erkrankungen der Wirbelsäule, u. a.
- Bandscheibenvorfall an der Hals- oder Lendenwirbelsäule
- Einengung des Wirbelkanals an der Hals- oder Lendenwirbelsäule (Spinalkanalstenose)
- Wirbelbrüchen bei Osteoporose
- Wirbelgleiten (Spondylolisthese)
- Arthrose (Verschleiß) der Wirbelgelenke oder der Iliosakralgelenke
Untersuchung und Behandlung von Beeinträchtigungen des zentralen und peripheren Nervensystems
Postoperative Nachbehandlung
Unterstützung bei Rehaanträgen und Gutachten
diverse Laboruntersuchungen
Sprechstunden
Mittwoch
11.30 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 10.30 Uhr
Freitag
08.00 - 13.00 Uhr
Offene Sprechzeiten
Mittwoch
11.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag - Freitag
08.00 - 09.00 Uhr
Patienteninformation zum Terminservice- und Versorgungsgesetz
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
wir sind seit dem 01.09.2019 per Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verpflichtet, Ihnen eine offene Sprechstunde anzubieten.
Bei dem vom Gesetzgeber definierten Konzept der „offenen Sprechstunde“ ist von Praxen ein bestimmter Zeitraum festzulegen, in dem sich die Patienten ohne vorherige Terminanmeldung oder Terminabstimmung in der Praxis vorstellen können.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es bei erhöhter Inanspruchnahme der offenen Sprechstunde sein kann, dass Sie nicht am selben Tag angenommen werden können. In diesem Fall müssten Sie es an einem anderen Tag erneut versuchen.
Es gibt prinzipiell keinen Anspruch auf eine Behandlung, sondern die Ärztinnen und Ärzte entscheiden je nach Inanspruchnahme und Auslastung der offenen Sprechstunde, wieviel Patientinnen und Patienten konsultiert werden können.