- Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie
- Fußchirurg (GFFC)
- Schwerpunkte: Endoprothetik, Fußchirurgie
- Mitglied der Gesellschaft für Fuß- und Sprunggelenkschirurgie (GFFC)
Im Überblick
Schwerpunkte der Praxis sind Endoprothetik sowie Fuß- und Schulterchirurgie.
Unsere Praxis bietet Ihnen folgende Leistungen an:
- Diagnostik und konservative sowie operative Therapie von Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparats – dazu gehören angeborene, erworbene und unfallbedingte Krankheiten von Knochen, Gelenken, Muskeln, Sehnen und Bändern
- Ultraschalldiagnostik
- Spezielle Labordiagnostik
- Chirotherapie/Manuelle Therapie
- Nachsorge nach Operationen
Zusatzleistungen:
- Hyaluronsäureinjektion
- Akupunktur
- Knochendichtemessung
Kurzkontakt
(03391) 39-18249
E-Mailpraxen-orthoNCH@ogd-neuruppin.de
AdresseFehrbelliner Straße 38
16816 Neuruppin
Team
Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie
Sprechstunden
Montag (Dr. Stern)
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 17.00 Uhr
Dienstag (Dr. Stern)
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch (Dr. Mensing)
08.00 - 10.00 Uhr
Donnerstag (Dr. Mensing)
11.00 - 13.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr
Freitag (Dr. Stern)
08.00 - 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Offene Sprechzeiten
Montag
08.00 - 09.30 Uhr (Dr. Stern)
Dienstag
08.00 - 09.00 Uhr (Dr. Stern)
Mittwoch
08.00 - 09.15 Uhr (Dr. Mensing)
Patienteninformation zum Terminservice- und Versorgungsgesetz
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
wir sind seit dem 01.09.2019 per Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verpflichtet, Ihnen eine offene Sprechstunde anzubieten.
Bei dem vom Gesetzgeber definierten Konzept der „offenen Sprechstunde“ ist von Praxen ein bestimmter Zeitraum festzulegen, in dem sich die Patienten ohne vorherige Terminanmeldung oder Terminabstimmung in der Praxis vorstellen können.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es bei erhöhter Inanspruchnahme der offenen Sprechstunde sein kann, dass Sie nicht am selben Tag angenommen werden können. In diesem Fall müssten Sie es an einem anderen Tag erneut versuchen.
Es gibt prinzipiell keinen Anspruch auf eine Behandlung, sondern die Ärztinnen und Ärzte entscheiden je nach Inanspruchnahme und Auslastung der offenen Sprechstunde, wieviel Patientinnen und Patienten konsultiert werden können.